literature, literatur
Verlag klagt... gegen Autorenforum
Was man über Zuschussverlage sagen darf
Bitte notieren:
* Druckkostenzuschussverlage haben ein gutes Lektorat.
* Autoren, die zuerst bei Druckkostenzuschussverlagen veröffentlichen, können diese bei angesehenen Verlagen als Referenz angeben.
* Feuilletons von Zeitungen, Zeitschriften und andere Rezensenten haben absolut keine Probleme mit von Druckkostenzuschussverlagen herausgegebenen Büchern.
Vorsicht! Wer das Gegenteil behauptet, kann verklagt werden.
... schreibt Wolfgang Tischer vom "Literatur-Cafe im Internet" und verweist auch auf ein Posting von Bern Röthingshöfer.
Jener erklärt:
Wer es besser weiß kann Robert Herwig aus der Patsche helfen, der soeben mit einem Streitwert von 50.000 Euro verklagt wurde, weil in seinem Autorenforum jemand das Gegenteil behauptet hat.
Auch ich bin seit Längerem vorsichtig, wenn ich z.B. am Telefon aus solche Verlage von mir Unbekannten angesprochen werde - ein Ba-Wü-VS-Vorstandsmitglied hat sich da schon einemal einen Prozess zugezogen. Damals hatte ihn ein Mitarbeiter des Verlages angerufen - one zu erwähnen, dass er einer ist. Jedenfalls sage ich immer: "Über Verlag XY habe ich keinerlei weitergebbare Informationen - auch weil es in diesem Zusammenhang zu Klagen kommt; allgemein rate ich aus diesem und jenem Grund von Zuschussverlagen allgemein ab. Ob das für Verlag XY zutrifft, kann ich jedoch nicht sagen. Über den weiß ich ja nix, gell?"
Übrigens:
Der Verlag, der als Kläger auftritt, schaltet meines Wissens auch Google-Ads. Wer also Google-Ads auf Literaturseiten geschaltet hat, kann überprüfen, ob er solche Verlage in seinen Google-Ads hat. Es ist möglich, beliebige Ziel-URLs zu sperren - so man das möchte. Ich habe das getan und weiß auch von anderen iIteraturseiten-Betreibern, dass sie solche Sperrlisten pflegen.
Generell finde ich, dass Autoren bezahlt werden sollten. Und nicht umgekehrt.
Bitte notieren:
* Druckkostenzuschussverlage haben ein gutes Lektorat.
* Autoren, die zuerst bei Druckkostenzuschussverlagen veröffentlichen, können diese bei angesehenen Verlagen als Referenz angeben.
* Feuilletons von Zeitungen, Zeitschriften und andere Rezensenten haben absolut keine Probleme mit von Druckkostenzuschussverlagen herausgegebenen Büchern.
Vorsicht! Wer das Gegenteil behauptet, kann verklagt werden.
... schreibt Wolfgang Tischer vom "Literatur-Cafe im Internet" und verweist auch auf ein Posting von Bern Röthingshöfer.
Jener erklärt:
Wer es besser weiß kann Robert Herwig aus der Patsche helfen, der soeben mit einem Streitwert von 50.000 Euro verklagt wurde, weil in seinem Autorenforum jemand das Gegenteil behauptet hat.
Auch ich bin seit Längerem vorsichtig, wenn ich z.B. am Telefon aus solche Verlage von mir Unbekannten angesprochen werde - ein Ba-Wü-VS-Vorstandsmitglied hat sich da schon einemal einen Prozess zugezogen. Damals hatte ihn ein Mitarbeiter des Verlages angerufen - one zu erwähnen, dass er einer ist. Jedenfalls sage ich immer: "Über Verlag XY habe ich keinerlei weitergebbare Informationen - auch weil es in diesem Zusammenhang zu Klagen kommt; allgemein rate ich aus diesem und jenem Grund von Zuschussverlagen allgemein ab. Ob das für Verlag XY zutrifft, kann ich jedoch nicht sagen. Über den weiß ich ja nix, gell?"
Übrigens:
Der Verlag, der als Kläger auftritt, schaltet meines Wissens auch Google-Ads. Wer also Google-Ads auf Literaturseiten geschaltet hat, kann überprüfen, ob er solche Verlage in seinen Google-Ads hat. Es ist möglich, beliebige Ziel-URLs zu sperren - so man das möchte. Ich habe das getan und weiß auch von anderen iIteraturseiten-Betreibern, dass sie solche Sperrlisten pflegen.
Generell finde ich, dass Autoren bezahlt werden sollten. Und nicht umgekehrt.
Trackback URL:
https://typo.twoday.net/stories/559894/modTrackback